Kontrolle der entladenen Waren am vorgesehenen Ort gemäß Lieferschein und Ladeliste, Kennzeichnung eventueller Abweichungen von der geltenden Norm, Befolgung der Verfahren beim Be- und Entladen von Materialien und Vermeidung von deren Beschädigung, sicheres Fahren auf Logistikfahrzeugen mit stets eingeschaltetem Signallicht, Befolgung des FIFO-Prinzips, Stapeln von Teilen gemäß den geltenden Richtlinien für das Stapeln und Entstapeln von Waren im Lager, Befolgung der Grundsätze der Materialhandhabung, der Mehrwegverpackung und des Staubsaugens des Lagers und des Gebäudes zur Vermeidung von deren Beschädigung.
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